Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Wechselmahnverfahren

Form des Mahnverfahrens, das - wie auch der Wechselprozess - stark vereinfacht ist. Der Antrag auf Einleitung und Erteilung eines Wechselmahnbescheids ist beim zuständigen Amtsgericht - am Sitz des Antragstellers - zu stellen. Dabei muss die Wechselurkunde bez. und ggf. in Wechselabschrift beigefügt werden. Einziges Rechtsmittel des Schuldners gegen den Bescheid ist der Widerspruch, dessen Frist 2 Wochen beträgt. Zu unterscheiden: uneingeschränkter Widerspruch und beschränkter Widerspruch. Nach der Widerspruchsfrist kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dagegen kann der Schuldner Einspruch einlegen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Wechselmahnbescheid
 
Wechselmakler, Wechselagent
 
Weitere Begriffe : Middlemanagement | dispositive Liquiditätsplanung | Nettogeschäft
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.