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Wechselmahnbescheidbesondere Form des Mahnbescheids zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Wechsel, der im gerichtlichen Mahnverfahren erlassen wird und ausdrücklich als solcher bezeichnet werden muss (§703 a I ZPO). Früher: Wechselzahlungsbefehl. Form des Urkundenmahnbescheids. Bei Rechtsmitteleinlegung durch den Schuldner erfolgt die Überleitung in den Wechselprozess.
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Weitere Begriffe : Einlagenkreditinstitute, Entschädigungseinrichtung | Wechselnehmer, Wechselremittent | Scheckeinzug | ||||||||||||||||||||||||||||
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