Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Wechselbürgschaft, -aval, -garantieEin Bürge kann sich beim Wechsel verbürgen für den Wechselaussteller, den Akzeptanten oder einen Indossanten. Dies erfolgt durch Zusätze wie per Aval, als Bürge o. ä. bei dem Namen dessen, für den er sich verbürgt. Bürgschaft, Aval. Zu unterscheiden:offene Wechselbürgschaft, verdeckte Wechselbürgschaft.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Gesamtbankerfolgsrechnung | Gruppe mit direktem Kontakt | Ritual | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |