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AkzeptantBezogener, der den Wechsel angenommen hat (Wechsel, Annahme). Angewiesener - Bezogener, Trassat - bei einem Wechsel, der sich durch seine Akzeptleistung unwiderruflich und unbedingt verpflichtet, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen, d.h. den Wechsel einzulösen. Durch das Akzept wird er zum Hauptschuldner aus dem Wechsel.
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Weitere Begriffe : Finanzkonglomerat, Eigenmittelausstattung | Kostenerfahrungskurvenkonzept | Bank als Firmenzusatz | ||||||||||||||||||||||||||||
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