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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Akzeptant

Bezogener, der den Wechsel angenommen hat (Wechsel, Annahme). Angewiesener - Bezogener, Trassat - bei einem Wechsel, der sich durch seine Akzeptleistung unwiderruflich und unbedingt verpflichtet, die Wechselsumme bei Fälligkeit zu bezahlen, d.h. den Wechsel einzulösen. Durch das Akzept wird er zum Hauptschuldner aus dem Wechsel.



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