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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wartezeiten (Rente)

Als Wartezeit wird in der Rentenversicherung die Zahl von Jahren bezeichnet, die für die Entstehung eines Leistungsanspruchs aus der gesetzlichen Altersversorgung mindestens erforderlich sind. Auch bei anderen Versicherungsarten gibt es Wartezeiten bis zur Anspruchsberechtigung. In der Rentenversicherung sind die Wartezeiten für verschiedene soziale Gruppen oder Anspruchsarten unterschiedlich geregelt.

Antrag auf Altersrente können nur Arbeitnehmer stellen, die unselbstständig beschäftigt waren, Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben und die entsprechenden Wartezeiten erfüllt haben. Der Gesetzgeber verlangt zusätzlich zur Erfüllung der Wartezeit so genannte Pflichtbeitragszeiten. Dazu gehören Zeiten der Erwerbstätigkeit und Kindererziehungszeiten sowie Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder -hilfe, Kranken- und Verletztengeld, Übergangs- und Unterhaltsgeld bezogen wurde.

Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf:

  • Regelaltersrente,
  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
  • Rente wegen Todes.

Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch auf Regelaltersrente, wenn der Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen hat. Sie gilt auch als erfüllt bei der Hinterbliebenenrente, wenn der verstorbene Versicherte bis zum Tode eine Rente bezogen hat.

Die Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit an Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht erfüllt haben.

Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für den Anspruch auf:

  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und
  • Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an.

Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte und Altersrente für Schwerbehinderte.



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