Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Warenterminbörsen

Warenterminbörsen sind Börsen, die auf den Handel mit derivativen Finanzinstrumenten auf Basis von Waren spezialisiert sind. Gehandelt werden Kontrakte, die den Inhaber berechtigen, bestimmte Waren zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Warenterminbörsen entstanden aus dem Wunsch der Anbieter und Nachfrager von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, sich gegen die stark schwankenden Preise dieser Güter und die daraus resultierenden Risiken abzusichern. Warenterminkontrakte lassen sich auf die unterschiedlichsten Nahrungsmittel und Rohstoffe abschließen, wie beispielsweise Baumwolle, Orangensaft, Sojabohnen, Schweinebäuche, Gold, Kupfer, Zinn oder Kaffee.

Die Sicherung der Kauf- und Verkaufspreise erfolgt dabei in der Regel mit so genannten Derivaten, also Finanzinstrumenten, die den Inhaber berechtigen und teilweise auch verpflichten, bestimmte Waren zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Je nach Ausgestaltung der Rechte und Pflichten unterscheidet man verschiedene Arten von Warenterminkontrakten wie Forward Rate Agreements sowie Optionen und Futures.

Der Handel an den Warenterminbörsen und die dabei verwendeten Finanzinstrumente sind stark standardisiert. So sind in der Regel bestimmte Mengen und Qualitäten der zu Grunde gelegten Ware fest vorgegeben. Zudem sind nur bestimmte Laufzeiten und Erfüllungstermine möglich. Lediglich der Preis für einen Kontrakt ist eine variable Größe, die zwischen den Marktteilnehmern ausgehandelt wird, sich also letztlich aus Angebot und Nachfrage ergibt.

Gehandelt werden die Warenterminkontrakte an den jeweiligen Börsen entweder von Brokern oder - in seltenen Fällen - von Banken auf Rechnung ihrer Kunden. Die Kunden sind dabei sowohl Produzenten der zu Grunde liegenden Waren als auch weiterverarbeitende Hersteller. Weitere wichtige Kundengruppen sind institutionelle sowie private Spekulanten, die Gewinne aus den teilweise sehr starken Schwankungen an den Rohstoffmärkten ziehen wollen. Die Broker treten lediglich als Vermittler zwischen diesen Marktteilnehmern auf, handeln also nicht in eigener Rechnung.

Beim größten Teil der gehandelten Kontrakte kommt es nie zur Lieferung der zu Grunde liegenden Ware, sondern lediglich zur vorzeitigen Glattstellung, also zum Ausgleich durch ein entsprechendes Gegengeschäft. Somit hat die Warenterminbörse für die Anbieter und Nachfrager der Rohstoffe und Nahrungsmittel nur eine Art Versicherungsfunktion, dient aber nicht tatsächlich dem Austausch von Waren. Speziell die Spekulanten haben kein Interesse daran, dass die vereinbarte Ware tatsächlich geliefert wird. Sie wollen lediglich von den Preisschwankungen profitieren und übernehmen damit sozusagen die Rolle eines Versicherers. Würden die zu Grunde liegenden Waren tatsächlich ausgetauscht, wäre der Handel an der Warenterminbörse mit hohem logistischen Aufwand verbunden. So kommt es lediglich zur Zahlung der vereinbarten Kontraktpreise beziehungsweise der auftretenden Preisdifferenzen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Warentausch
 
Warentermingeschäfte
 
Weitere Begriffe : Berufsform der Arbeitskraft | Grössenprogression | Interaktionsmedien
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.