Währungssicherung
Ziel, das der Deutschen Bundesbank bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch §3 BBankG vorgegeben war (Deutsche Bundesbank, Aufgabe nach §3 BBankG). Das Ziel der Währungssicherung wird auch als Geldwertstabilität (bzw. Währungsstabilität) bezeichnet. Die gleiche Bedeutung hat die Verpflichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auf das vorrangige Ziel der Preisstabilität (Art. 105 I EGV).
1. Absicherung gegen alle Risiken, die daraus resultieren (können), dass eine Bank in einem anderen Währungsgebiet bzw. einer anderen Währung geschäftlich tätig ist. Entspr.: Währungsrisikopolitik. 2. Absicherung des durch mögliche Wechselkursschwankungen am Devisenmarkt resultierenden Risikos durch Banken, Ex- und Importeure.
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