Währungsrisikopolitik, Risikoreduzierung
Neben Kurssicherungsklauseln und Währungsoptionsrechten, die unter bestimmten Umständen auch als risikoreduzierende Massnahmen betrachtet werden können, stellen Risikostreuung und -begrenzung weitere wesentliche risikoreduzierende Massnahmen dar. Entspr. der Vorgehensweise bei der Risikoreduzierung als Absicherungsmassnahme gegen Kredit- und Länderrisiken geht es beim Einsatz dieser Massnahmen darum, durch eine risikopolitischen Zielen verpflichtete Limitierung der in ein- und derselben Währung denominierten Bankgeschäfte und durch eine gezielte Diversifizierung der Fremdwährungsengagements auf unterschiedliche Kontraktwährungen eine Absicherung gegen Währungsrisiken zu betreiben.
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