Vitalgebilde, natürliche
In der Wirtschaftssoziologie:
(biologische) oder im engeren Verständnis Generationsgebilde, die nach L. von Wiese (1933) im Gegensatz zu den kulturellen Gebilden (die als Produkte des sozialen Lebens definiert sind, beispielsweise der Staat) in der allgemeinen Ordnung der Lebewesen wurzeln und mit dem organisch-physischen Leben der Menschen zusammenhängen. Je nachdem, ob in der wechselseitigen Abhängigkeit von vitalen oder kulturellen Faktoren der eine oder andere Faktor dominiert, unterscheidet von Wiese Rassen als vorwiegend vitale Gebilde, Familien oder Familienverbände als vital-soziale Gebilde und Völker als sozial-vitale Gebilde. Da die Menschen auf die Vitalgebilde, natürliche einwirken, sind sie nicht nur Gegenstand der Biologie, sondern auch der Soziologie.
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