Versandscheck
Scheck, der an einem anderen Ort als dem, an dem die Bank, bei der er zur Gutschrift eingereicht wurde, zahlbar ist. Er muss daher zum Inkasso (Scheckinkasso) versandt werden bzw. über das vereinfachte Scheck- und Lastschrifteinzugsverfahren der Bundesbank oder über die betr. Gironetze eingezogen werden. Bei Direktversand - etwa wegen Eilbedürftigkeit - wird der Scheck zusammen mit einer Bezahltmeldungskarte unmittelbar an die bezogene Bank versandt. Ggs.: Platzscheck.
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