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VersandwechselWechsel, der nicht an dem Ort, an dem die diskontierende Bank domiziliert, einlösbar ist, sondern an einem anderen Ort, sodass er per Inkasso (Wechselinkasso) über andere Stellen - Filialen der Bank, andere Banken, Bundesbank - eingezogen werden muss. Bei Direktversand wird der Wechsel zusammen mit einer Bezahltmeldungskarte unmittelbar an die in Frage kommende Bank gesandt. Ggs.: Platzwechsel.
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Weitere Begriffe : Effektenjournal | Importvorschüsse | Beschlussanfechtung | ||||||||||||||||||||||||||||
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