Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
verdecktes, verstecktes PfandindossamentAuch: fiduziarisches Pfandindossament. I. Ggs. z. offenen Pfandindossament handelt es sich um ein normales Vollindossament, das also keine Pfandklausel aufweist. Es macht den Indossatar nach aussen zum Eigentümer des Wechsels bzw. zum Gläubiger der Wechselforderung. Dagegen ist er im Innenverhältnis lediglich treuhänderischer Wechseleigentümer. Ggs.: offenes Pfandindossament.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Absetzung für Abnutzung | haftendes Eigenkapital von E-Geldinstituten | Sortimentsgestaltung, -politik | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |