unzureichende finanzielle Mittel
Unzureichende finanzielle Mittel, insb. das Fehlen von ausreichendem haftenden Eigenkapital, sind nach KWG ein Grund zur Versagung der Geschäftsbetriebserlaubnis bei Banken durch die BaFin. Was als ausreichend gilt, kann nur im Einzelfall entspr. dem vorgesehenen Geschäftsvolumen beurteilt werden, doch hat die BaFin als flexible Entscheidungskriterien von Art und Umfang der beantragten Geschäftsbetriebserlaubnis abhängige Mindestwerte für das haftende Eigenkapital festgelegt. Gewisse Fremdfinanzierungsmöglichkeiten, z. B. Refinanzierungslinien bei anderen Banken, sollten ebenfalls gegeben sein, obwohl ihr Fehlen allein wohl kaum eine Verweigerung der Geschäftsbetriebserlaubnis rechtfertigen würde. Das Gesetz verlangt jedoch, dass die eigenen Mittel »zur Verfügung stehen« müssen; es dürfen also nicht nur blosse Zusagen sein.
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