Unternehmergewinn
In der sozialistischen Wirtschaftslehre:
Teil des Gesamtprofits, der nach Abzug des Durchnittprofits und der an andere Kapitalistinnen fließenden Mehrwertteile als Extraprofit bleibt. Der den Zins übersteigende Teil des Profits des fungierenden Kapitals, der als eine Art Lohn für unternehmerische Tätigkeit des/der Kapitalistin, d.h. für die Ausübung der Kapitalfunktion zur Sicherung der Ausbeutung und zur Leitung eines gesellschaftlichen Produktionsprozesses erscheint.
Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital der Bank (Profit, Rendite, Rentabilität).
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