Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
ungedeckter ScheckAusgestellter und begebener Scheck, der keine Deckung durch ausreichendes Bankguthaben des Ausstellers bzw. einen ihm eingeräumten Kredit aufweist; auch ist die bezogene Bank nicht bereit, in Höhe des Scheckbetrags eine Kontoüberziehung zuzulassen. Ggs.: gedeckter Scheck.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Billing | Amtszeit der Vorstandsmitglieder der AG | Kondratieff-Wellen | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |