uneinbringlicher Kredit
Auch: Not leidender, Problemkredit. Form einer uneinbringlichen Forderung. Kredit, der wegen Insolvenz des Schuldners oder aus anderen Gründen (z. B. Schlagendwerden des Länderrisikos) nicht zurückgezahlt wird.
uneingeschränkter Widerspruch Form des Wechselmahnverfahrens. Vollstreckungsbescheid wird hierbei nicht erlassen, sondern das Mahnverfahren geht sofort über in den normalen Wechselprozess. Ggs.: beschränkter Widerspruch.
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