Tier-1-Anleihen
Gehören zum Kernkapital einer Bank, wenn sie bestimmte Ausstattungsmerkmale haben. So müssen die Titel unbegrenzte Laufzeit aufweisen und dürfen frühestens nach 5 Jahren emittentenseitig gekündigt werden können. Müssen unbegrenzt am Verlust teilnehmen; ihre Inhaber haben daher im Insolvenzfall nur einen Anspruch auf den nach Befriedigung der Ansprüche aller anderen (nicht nachrangigen) Gläubiger verbleibenden Teil der Insolvenzmasse. Allerdings sind sie den Aktionären gegenüber bevorrechtigt. Zinszahlungen dürfen nur dann geleistet werden, wenn ausreichend verteilbarer Gewinn erzielt wird. Ausgefallene Zinszahlungen müssen endgültig sein, dürfen also in Gewinnjahren nicht nachgehört werden.
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