strategische Planungsfunktion
Die Funktion der strategischen Bankplanung liegt nicht nur in der Erfüllung allgemeiner Planungsaufgaben wie Reduzierung des Risikos von Fehlentscheidungen, Schaffung und Erweiterung zukünftiger Aktionsfreiräume zur Begrenzung von Sach- und Zeitzwängen, Verringerung der Komplexität und der Integration von Einzelentscheidungen in einen Gesamtplan, sondern auch in der Prüfung und ggf. in der Revision von Absichten und Zielen. Dabei können Zielvorstellungen, Strategie- und Strukturentwürfe zur Erhaltung und Schaffung von Ertragspotenzialen Gegenstand der strategischen Planung sein.
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