Stimmrechtsbegrenzung
Beschränkung des Stimmrechts durch satzungsmäßige Festsetzung eines Höchstbetrages oder von Abstufungen für den Fall, daß einem Aktionär mehrere Aktien gehören. Die Satzung kann außerdem bestimmen, dass zu den Aktien, die dem Aktionär gehören, auch die Aktien rechnen, die ein anderer für Rechnung des Aktionärs hält, um eine Umgehung der Stimmrechtsbegrenzung zu verhindern. Die Stimmrechtsbegrenzung dient zum Schutz gegen Überfremdung sowie zur Angleichung des Stimmgewichts der einzelnen Aktionäre unabhängig der Anzahl der von ihnen gehaltenen Aktien.
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