Stimmrechtsaktie
Aktie, die gegenüber einer anderen Aktienkategorie dadurch begünstigt ist, als sie in der Hauptversammlung (HV) mehrere Stimmen oder trotz geringeren Nennwertes gegenüber einer anderen Aktienkategorie eine Stimme verkörpert. Stimmrechtsaktien müssen auf den Namen lauten und voll eingezahlt sein. Sind durch das AktG für unzulässig erklärt bzw. auf besonders zu genehmigenden Ausnahmen beschränkt worden. Früher wurden sie vielfach als Instrument zur Abwendung unerwünschten fremden Einflusses geschaffen und sind heute weitgehend durch Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bzw. Höchststimmrecht verdrängt worden.
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