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StillhalteabkommenAbkommen zwischen Gläubigern und Schuldnern darüber, dass Erstere ihre Kredite an letztere, obwohl fällig (werdend), nicht zurückziehen, sondern ein Moratorium gewähren. Erfolgt oft im internationalen Bereich bei hoher Verschuldung und faktischer Zahlungsunfähigkeit von Staaten.
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Weitere Begriffe : Abteilungskostenrechnung | Banknoten, verlorene | Kreditmarktzins | ||||||||||||||||||||||||||||
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