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SpitzeBei Kapitalerhöhungen: Wenn die geplante Kapitalerhöhung nicht voll auf die ausstehenden Aktien verteilt werden kann, entsteht eine Spitze, über deren Verwendung die Hauptversammlung entscheiden muss. Beim einzelnen Kapitalanleger entsteht eine Spitze, wenn die Zahl seiner Bezugsrechte nicht zur Zeichnung einer neuen Aktie ausreicht. Es kommt dann zum Spitzenausgleich, indem Bezugsrechte an der Börse gekauft und verkauft werden. Allgemein: überschießende Beträge bei Aufrechnung. |
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Weitere Begriffe : Nutzungsdauer | Gesellschaftslehre, christliche | Verlustteilnahme des haftenden Eigenkapitals | ||||||||||||||||||||||||||||
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