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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Spargiroverkehr, Sparkassengiroverkehr

Zah-lungs- (Giro-)verkehr über das Gironetz der Sparkassenorganisation (Sparkassen und Landesbanken/Girozentralen einschl. DGZ). Im Spargiroverkehr bzw. dessen Gironetz sind die Girozentralen die Kopfstellen der einzelnen Bezirke, in denen sie für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Sparkassen dieses Bereichs Sorge tragen. Da die einzelnen Sparkassen wegen ihrer grossen Zahl nicht alle untereinander Verrechnungskonten unterhalten, sind die Girozentralen dazwischen geschaltet, denen die jeweiligen Sparkassen ihres Bereichs angeschlossen sind. Für die Abwicklung der Zahlungen, die den Bereich einer Sparkasse überschreiten, existieren Bezirks- und Aussenbezirksverkehr. Bei Ersterem bleibt der Zahlungsvorgang innerhalb des Bezirks einer Girozentrale, bei Letzterem müssen verschiedene Girozentralen eingeschaltet werden. Im ersteren Fall berührt der Überweisungsweg zwischen 2 Sparkassen desselben Girozentralenbezirks nur diese Girozentrale, bei Letzterem - die Sparkassen liegen in verschiedenen Girozentralenbezirken - läuft der Überweisungsvorgang von der ersten Sparkasse, die das Konto des Auftraggebers führt, zur Girozentrale dieser Sparkasse, von hier aus zur Girozentrale der zweiten Sparkasse bis schliesslich zu dieser selbst, wo der Zahlungsempfänger ein Konto führt. Zu unterscheiden ist zwischen Normal- und Eilverkehr: Bei Ersterem geht der Überweisungs träger denselben Weg über die Girozentralen, wie ihn auch die kontenmässige Verrechnung nimmt; bei Letzterem geht der Überweisungsträger usw. einen abgekürzten Weg unmittelbar zwischen den beteiligten Sparkassen. Der Eilverkehr, der früher als Eilüberweisungsverkehr B auf direkter Versendung der Belege von Sparkasse zu Sparkasse beruht(e), ist durch den EZÜ-Verkehr (elektronischer Zahlungsverkehr für individuelle Überweisungen) substituiert.



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