Sicherheitenqualität im Eurosystem
Kreditrisikokontrollmassnahme. Alle bei den Kreditgeschäften des Eurosystems zur Besicherung eingesetzten Finanzaktiva müssen lt. EZB bestimmte gemeinsame Kriterien erfüllen. Wichtiges Kriterium für die Refinanzierungsfähigkeit sind die hohen Bonitätsanforderungen, denen ein Vermögenswert entspr. muss. Nach Darstellung der EZB kommt einer Beurteilung der Kreditqualität von Papieren privater Emittenten grössere Bedeutung zu als der von Staatspapieren, und zwar nicht nur, weil Schuldverschreibungen des privaten Sektors ein erhöhtes Ausfallrisiko haben, sondern weil sie auch stärkeren Preisschwankungen und geringerer Liquidität unterliegen können, was bei notwendig werdendem Verkauf zu Verlusten führen kann. Bei Beurteilung der Kreditrisiken einzelner Schuldtitel berücksichtigt die EZB u. a. Ratings, die von Ratingagenturen stammen, und NZB-interne Bonitätsanalysen, aber auch bestimmte institutionelle Kriterien, die besonders umfassenden Schutz der Anleger gewährleisten (einschl. Garantien). Das Eurosystem nimmt keine Schuldtitel, die vom Geschäftspartner selbst oder einer anderen mit ihm eng verbundenen Stelle begeben oder garantiert wurden, als Sicherheit herein. Die Kreditqualität refinanzierungsfähiger Sicherheiten wird fortwährend überwacht, um sicherzustellen, dass sie den vom Eurosystem festgelegten Mindestbonitätsanforderungen entspricht.
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