Shortcall-Zinsoption
Instrument des Zinsmanagements einer Bank. Der Verkäufer einer Zinsoption verpflichtet sich, entweder den Differenzbetrag zwischen vereinbartem und aktuellem Marktzinssatz zu zahlen oder korrespondierende Futures zum festgelegten Basispreis zu liefern bzw. den Differenzbetrag zwischen Basis- und Abrechnungspreis zu zahlen, der am Tag der Optionsausübung für die Futures ermittelt wird. Beim Verkauf einer Verkaufsoption erwartet der Optionsverkäufer als Stillhalter, dass sich eine Ausübung der Option für den Käufer nicht lohnt, da sich der Kurs des Basiswerts nicht ändert. Bei Zinsanstieg und erheblich nachgebenden Futuresno-tierungen kann die vereinnahmte Prämie ungeschmälert als Gewinn realisiert werden. Es lässt sich in einem solchen Fall jedoch mit dem Kauf von Longputs ein grösserer Gewinn erzielen. Bei einer entgegen den Erwartungen des Optionsverkäufers verlaufenden Zinsentwicklung, d.h. bei steigendem Futurespreis auf Grund rückläufigen Zinsniveaus, ist mit Inanspruchnahme aus der Optionsposition zu rechnen. Handelt es sich um eine ungedeckte Shortcall-Position, muss der Stillhalter bei Ausübung Futures zu einem über dem Basispreis liegenden Preis am Markt kaufen, um seine Lieferverpflichtungen erfüllen zu können. Sein Verlust wird jedoch zumind. teilw. durch die vereinnahmte Optionsprämie kompensiert. Für den gedeckten Optionsverkäufer (Coveredwriter) haben Shortcalls eine Doppelfunktion: einmal kann er bei weitgehend unverändertem Zinsniveau die Rendite aus einer Anleiheanlage um den vereinnahmten Optionspreis erhöhen, zum Zweiten kann er einen Wertverlust seiner Anlage bei steigenden Zinsen und rückläufigen Anleihekursen durch den Gewinn aus seiner Optionsposition zumind. teilw. ausgleichen.
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