Zinsoption
(1) Verbrieftes Recht eines Optionsinhabers, einen bestimmten Zinstitel (festverzinsliches Wertpapier) zu einem vereinbarten Preis (Basispreis) bis zu einem festgelegten Auslauftag zu kaufen (Call-Option) bzw. zu verkaufen (Put-Option). Der Optionsinhaber hat für sein Wahlrecht an den Stillhalter eine Prämie (den Optionspreis) zu zahlen. (2) Bei Floating Rate Notes das im Einzelfall eingeräumte Recht des Emittenten, die Zinsbasis für die Folgeperiode zu bestimmen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|