Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Sekundäre Kosten

Sekundäre Kosten sind diejenigen Kosten, die im Gegensatz zu primären Kosten beim Verbrauch von Gütern entstanden sind, die innerhalb des Unternehmens entstanden sind. Darunter sind auch Dienstleistungen im Betrieb zu verstehen, die im Wege der Kostenartenrechnung ermittelt und bei der Kostenstellenrechnung auf Kostenstellen verteilt werden. Sekundäre Kosten resultieren aus dem bewerteten Verbrauch selbst erstellter innerbetrieblicher Leistungen. Darunter sind auch Dienstleistungen im Betrieb zu verstehen, die im Wege der Kostenartenrechnung ermittelt und bei der Kostenstellenrechnung auf Kostenstellen verteilt werden. In der Kostenstellenrechnung werden sie im Rahmen der Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfasst. Häufig nutzt man zu diesem Zweck den Betriebsabrechnungsbogen. Beispiel: Kosten für Eigenstrom und Eigendampf, Kosten der Eigenreparaturen und Eigentransporte, selbsterstellte Maschinen und Werkzeuge.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
sekundäre Finanzierungsinstitute, -Institutionen
 
Sekundärerfahrung
 
Weitere Begriffe : boundary exchange | Vollindossament | Warenkapital
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.