Schuldumwandlungsvertrag
1. Nach KWG: Jeder Änderungs-, Aufrechnungs- oder Schuldumschaffungs-vertrag, durch den das auf Grund eines Swapgeschäftes oder anderen als Festgeschäft oder Recht ausgestalteten Termingeschäfts bestehende Schuldverhältnis unmittelbar in der Weise umgestaltet wird, dass die sich aus ihm ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ganz oder teilw. erlöschen.
2. Kreditäquivalenzbetrag bei Abschluss von Schuldumwandlungsverträgen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|