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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schuldumwandlungsvertrag

1. Nach KWG: Jeder Änderungs-, Aufrechnungs- oder Schuldumschaffungs-vertrag, durch den das auf Grund eines Swapgeschäftes oder anderen als Festgeschäft oder Recht ausgestalteten Termingeschäfts bestehende Schuldverhältnis unmittelbar in der Weise umgestaltet wird, dass die sich aus ihm ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ganz oder teilw. erlöschen. 2. Kreditäquivalenzbetrag bei Abschluss von Schuldumwandlungsverträgen.



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Schuldumwandlungsverträge im Eigenmittelgrundsatz
 
Weitere Begriffe : Aneignungstheorie | Währungsfutures-Option | Kapital, ursprüngliche Akkumulation des
 
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