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Schiffspfandbrief, Versicherungspflichten Versicherungspflichten bei Schiffspfandbriefen. SchiffspfandrechtDingliche Belastung von Schiffen. An nicht im Schiffsregister eingetragenen Schiffen kann ein Pfandrecht nur entspr. der Verpfändung beweglicher Sachen bestellt werden. Dagegen können dort eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke mit einer Schiffshypothek belastet werden.
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Weitere Begriffe : Travellerscheck, Traveller's | Länderrisiko, Länderlimit | Stückelung der Eurobanknoten | ||||||||||||||||||||||||||||
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