Schichtgrenze
In der Wirtschaftssoziologie:
die im Verhalten zwischen den Mitgliedern verschiedener sozialer Schichten zum Ausdruck kommende soziale Kluft (z.B. geringe Interaktionshäufigkeiten, Mobilitätsbarrieren oder versperrte Heiratsmöglichkeiten). Der Begriff Schichtgrenze gilt sonst als konstitutives Element des Schichtungsbegriffes, um diesen von der Vorstellung eines blossen Kontinuums unterschiedlicher Merkmalsausprägungen abzuheben. S.n, die durch den in der empirischen Sozialforschung immer häufiger unternommenen Versuch entstehen, soziale Schichten mit Hilfe eines nach forschungstechnischen Gesichtspunkten und Untersuchungszwecken unterteilten Statuskontinuums darzustellen, sind daher fiktiv. Klar ausgeprägte S.n sind ein Merkmal stark profilierter Schichtungsstruktur, verstärken das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der sozialen Schichten, fördern die Entwicklung schichtspezifischer Sitten, Traditionen und Normen und erleichtern die Selbst- und Fremdzurechnung der Schichtzugehörigkeit. Aufgrund der relativ hohen sozialen Mobilität und der Entwicklung verschiedener nicht kongruenter Schichtdimensionen sind die S.n in komplexen Industriegesellschaften weitgehend verwischt.
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