Scheckarten
Nach Art der Einlösung durch die bezogene Bank wird zwischen Verrechnungs- und Barscheck unterschieden. Der Verrechnungsscheck darf nicht - wie der Barscheck - in bar ausgezahlt werden, sondern ist dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben. Nach Art und Möglichkeit der Weitergabe des Schecks ist zwischen Inhaber-, Order- und Rektascheck zu unterscheiden. Der Inhaber- oder Überbringerscheck ist durch Einigung und Übergabe übertragbar, während der Orderscheck zusätzlich indossiert werden muss. Rektaschecks enthalten eine negative Orderklausel (z.B. nicht an Order); aus diesem Grund sind sie nicht übertragbar und im bankbetrieblichen Zahlungsverkehr nicht verwendbar. Ferner: garantierter und bestätigter Scheck; Inlands- und Auslandsscheck; Filial- (Kommandit-)scheck.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|