Risikobegrenzungsfunktion des Eigenkapitals
In Verbindung mit der Geschäftsbegrenzungsfunktion des Eigenkapitals. Das haftende Eigenkapital ist Bezugsgrösse für eine Reihe von KWG-Vorschriften, die von dem Leitgedanken des Gesetzes geprägt sind, die Banken durch Vorgabe gewisser Strukturnormen zu einer ihre Funktionsfähigkeit gewährleistenden Geschäftsgestaltung zu beeinflussen. Das haftende Eigenkapital erlangt eine Risikobegrenzungsfunktion, indem das Betreiben der Bankgeschäfte mit deren arteigenen Erfolgsrisiken von einer angemessenen Eigenkapitalausstattung abhängig gemacht wird.
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