Rektapapier
Wertpapier, das nicht durch Indossament weitergegeben werden kann. Der Anspruch kann nur schuldrechtlich abgetreten werden. Ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte ist aber durch die Zession nicht möglich. Ein geborenes Orderpapier kann durch die Klausel nicht an Order zum Rektapapier gemacht werden.
Wertpapier auf den Namen einer bestimmten Person, die allein zur Geltendmachung, der in der Urkunde verbrieften Rechte berechtigt ist. Übertragung erfolgt durch Einigung, Abtretung des Anspruchs (Zession) und Übergabe. Rektapapiere werden nicht nach sachenrechtlichen, sondern nach forderungsrechtlichen Grundsätzen übertragen. Grundsatz: „Das Eigentum am Papier folgt dem Recht aus dem Papier.“
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