Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
RektaklauselVermerk auf einem Wechsel oder Scheck mit der negativen Orderklausel «nicht an Order». Sie untersagt die Indossierung (Indossament) des Wechsels oder des Schecks. Diese werden damit zu Rektapapieren und können nur noch auf dem Wege der Zession übertragen werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Basis, gesellschaftliche | Termindepositen | Sachanlagen, Sachanlagevermögen | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |