Reisekosten
können bei der Einkommensteuer, wenn sie durch Geschäftsreisen bedingt sind, als kritische Betriebsausgaben, bei der Lohnsteuer, wenn sie durch Dienstreisen bedingt sind, als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen sogenannte Hauptkosten (Fahrtkosten, Unterbringungskosten und Verpflegungsmehraufwand) und sogenannte Nebenkosten (Gepäckbeförderung, Parkplatz- und Telephongebühren, Taxifahrten am Bestimmungsort usw.). Siehe auch Kilometergeld.
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