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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) - kurz: RVG - ist seit dem 1. Juli 2004 in Kraft. Es ist die gesetzliche Grundlage für die Regelung der Gebührenansprüche von Rechtsanwälten für deren jeweilige Tätigkeit. Das RVG hat die bis Juni 2004 geltende Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ersetzt. Das heißt: Alle Aufträge, die Rechtsanwälte nach dem 30. Juni 2004 angenommen haben, werden nach den Vorschriften des RVG abgerechnet. Ziel der Gesetzesänderung war es, das Kosten- und Vergütungsrecht transparenter und einfacher zu gestalten. Die wichtigsten Unterschiede zur BRAGO sind die höhere Vergütung von Anwälten bei der Beilegung von außergerichtlichen Streitigkeiten, bei Strafverteidigung und bei bestimmten Bußgeldverfahren sowie die dagegen geringere Vergütung bei Beweisaufnahmen vor Gericht und bei einvernehmlichen Scheidungen. Das RVG berücksichtigt hauptsächlich die Gebührenordnung für eine gesetzliche Vergütung. Es lässt aber auch eine freie Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu. Das RVG besteht aus einem Gesetzesteil mit allgemeinen Regelungen und einem Vergütungsverzeichnis. In diesem werden die einzelnen Tatbestände aufgezeigt, für die Gebühren anfallen. Für Notare gilt das RVG nicht, bei dieser Berufsgruppe gelten die Gebührenregelungen der so genannten Kostenordnung.
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Weitere Begriffe : Freiheitsgrade | Verrechnungsvermerk | Erfordernis, funktionales | ||||||||||||||||||||||||||||
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