Rechtsethnologie
In der Wirtschaftssoziologie:
ein Teilbereich der Rechtssoziologie, der den Ausgang von solchen rechtlichen Befunden nimmt, die jenseits der Demarkationslinie des okzidentalen Rechts anzutreffen sind. Als interethnischer Rechtsvergleich vermag Rechtsethnologie zum Korrektiv okzidental beschränkter Rechtssoziologie zu werden, sofern sie sich nicht einem kolonialistischen Verwertungsinteresse unterwirft. Damit fördert die Rechtsethnologie auch das Verständnis dessen, was in der sog. Dritten Welt Recht ist. Das Verständnis des traditionalen Rechts (d.i. Recht aus Gesellschaften mit Elementen vorkapitalistischer Produktionsweisen) hilft die Bedeutung des mit dem Kolonialismus importierten Rechts zu klären.
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