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RechtsanwaltsanderkontenNeben Girokonten für eigene Zwecke des Kunden (Eigenkonten) führen Banken für Rechtsanwälte auch Konten, die nicht eigenen Zwecken des Kunden dienen sollen, bei denen er aber gleichwohl der Bank gegenüber allein berechtigt und verpflichtet ist.
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Weitere Begriffe : Armutskultur | Aktien-Optionsschein | Geschäftsbetriebserlaubnis, Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall | ||||||||||||||||||||||||||||
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