Raten(zahlungs)kredit
Teilzahlungskredit, Abzahlungskredit, Anschaffungsdarlehen
Auch: Teil-, Abzahlungskredit u. ä. Historisch erste Variante im Konsumentenkredit. Ausser als Kredit an Verbraucher auch als solcher an kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie Selbstständige zu verstehen, soweit diese in Raten zurückgezahlt werden. Grunds, kennzeichnendes Wesensmerkmal sind daher die Rückzahlungsmodalitäten, die entgegen der üblichen Form des Darlehens die Rückzahlung nicht in einer Gesamtsumme, sondern in mehreren im Voraus fixierten Teilbeträgen vorsehen. Weiter kann der Ratenkredit durch das Verhältnis gekennzeichnet werden, in dem die Kreditvergabe zum Verwendungszweck des Kreditbetrags steht. Er wird überwiegend als Konsumkredit gewährt, daneben aber auch als Produktionskredit, den kleinere und mittlere Unternehmen zur Beschaffung von Maschinen, Einrichtung, Geschäftsausstattung u. dgl. verwenden. In traditioneller Ausprägung wurde der Ratenkredit typischem, als ein kauf- bzw. verwendungsgebundener Kredit gewährt. Heute findet sich die explizite Zweck- und Kaufbindung der Kreditgewährung vor allem als Form des bankfinanzierten Abzahlungskaufs bzw. der Abzahlungsfinanzierung.
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