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QuorumIn der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft zur Beschlußfähigkeit der Gesellschafterversammlung vorgeschriebene Mindestzahl der vertretenen Stimmen oder Gesellschafter. Erreicht auch eine zweite Gesellschafterversammlung die genannten Voraussetzungen nicht, so ist im allgemeinen eine dritte Gesellschafterversammlung auch ohne Quorum beschlußfähig.
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Weitere Begriffe : Teilrente | Instrumente, umweltpolitische | Inhaberschuldverschreibung | ||||||||||||||||||||||||||||
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