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QuorumsregelungIn der Gesundheitswirtschaft: Obligatorische Regelung in den Bundesmantelverträgen, wonach ein Modellvorhaben nur dann zustande kommt, wenn ein Quorum von mindestens 50 Prozent der Vertragsärzte zustimmt, die die Voraussetzungen für die Teilnahme am Modellvorhaben erfüllen. Diese Regelung wurde im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 aufgehoben, um innerärztliche Blockaden von Modellvorhaben zu verhindern.
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Weitere Begriffe : Payoff, -periode, -zeit | Industriemonopol | Europäische Integration | ||||||||||||||||||||||||||||
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