qualitatives Ratingsystem
Trägt auch solchen Ratingkriterien Rechnung, die nicht oder nur sehr schwer quantifizierbar sind, z. B. bei einem Schuldner, der bestimmte singulare, qualitative Merkmale aufweist, die als bonitäts-beeinflussend zu betrachten sind und nur ihn kennzeichnen. Argument für die Einbeziehung qualitativer Aspekte in die Beurteilung ist auch, dass die vom Rechnungswesen des Schuldners ermittelten Daten meist für mehrere Adressatenkreise ermittelt werden. Ggs.: quantitatives Ratingsystem.
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