qualifiziertes Legitimationspapier
Legitimationspapier.
Auch: hinkendes Inhaberpapier. Legitimationspapier, bei dem wie beim Inhaberpapier ohne Legitimationsprüfung an den Vorleger geleistet werden kann; jedoch kann auch Legitimation des Vorlegenden verlangt werden. Kann nicht wie ein Inhaberpapier durch einfache Übergabe nach Sachenrecht übertragen werden, sondern nur durch Abtretung der verbrieften Forderung. Daher kann auch das Papier nicht verpfändet werden, sondern nur die verbriefte Forderung. Beispiele: Sparbuch, Versicherungs-, Depot-, Pfandschein u. a.
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