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Pfandschein

Dem Kreditnehmer über das Pfand ausgestellte Bescheinigung. 1. Beim Pfandkredit, spez. bei Pfandleihe für den Darlehensnehmer ausgestellte Bescheinigung, eine Form des Legitimationspapiers, die das Pfand bez. Es wird nach Kreditrück- und Zinszahlung gegen Rückgabe des Pfandscheins dem Darlehensnehmer zurückerstattet. 2. Von Banken - spez. von der Zentralbank - in deren Lombardkreditgeschäft dem Kreditnehmer als Verpfänder übergebene Bescheinigung, in der sämtliche Zahlungen des Kreditnehmers, Pfandveränderungen usw. festgehalten werden. Nach Erlöschen der Kreditforderung wird der Pfandschein zurückgegeben.



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