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PfandkreditKredite werden oftmals durch Pfandrechte gesichert. Bei einem Pfandkredit im engeren Sinne handelt es sich jedoch um ein Darlehen, deren Absicherung ausschließlich durch bewegliche Sachen erfolgt. Der Pfandkredit wird häufiger auch Pfandleihe genannt.
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Weitere Begriffe : Todesfall, Stellvertretung und Fortführung der Geschäftsbetriebserlaubnis | Devisenwarrant | Prüfungsbericht bei Kreditgenossenschaften | ||||||||||||||||||||||||||||
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