Prozessbürgschaft
zeitlich unbegrenzte Bürgschaft als heutzutage typische Form der Sicherheitsleistung, sofern der Gläubiger aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten, aber noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben will. Prozessbürgschaft können auch umgekehrt von Schuldnern zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil hergegeben werden.
Vgl. auch: Bürgschaft
Art eines Bankavals; möglich für den Kläger als auch für den Beklagten.
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