Produkthaftung
Eine Gefährdungshaftung für Produkte wurde unter dem Eindruck der Folgen der Anwendung des Medikaments Contergan zunächst nur für Arzneimittel eingeführt. Die Produzentenhaftung wurde spürbar dadurch erweitert, dass das neue Europäische Recht zur Produkthaftung von Deutschland übernommen wurde. Die EG-Richtlinie vom 25. Juli 1985 wurde in deutsches Recht umgesetzt. Die EG-Richtlinie sieht - wenn auch in beschränktem Umfang - eine Gefährdungshaftung für die Fehler fast sämtlicher Produkte vor. Ausgenommen sind nur landwirtschaftliche Produkte und Jagderzeugnisse. In erster Linie haftet der Hersteller des Endprodukts, eines Grundstoffs oder eines Teilprodukts. In Haftung genommen wird aber auch ein Händler, der seinen Namen, sein Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt anbringt, sowie ein Importeur. Will man als Geschädigter gegen den Hersteller vorgehen, so muss man beweisen, dass man gerade durch dessen Produkt geschädigt wurde.
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