Planifikation
Eine in der Zeit nach 1945 in Frankreich entwickelte Form der gesamtwirtschaftlichen Rahmenplanung. Die Grundlinien der Wirtschaftsentwicklung werden dabei in 5-Jahresplänen vom Generalsekretariat für Planung festgelegt. Im Gegensatz zur Planwirtschaft sind die vorgegebenen Ziele nicht für die private Wirtschaft, sondern nur für Staat und öffentliche Unternehmen verbindlich. Der privaten Wirtschaft werden in Branchenplänen, an deren Erstellung sie mitwirkt, Hinweise auf projizierte Ziele gegeben.
In der Wirtschaftssoziologie: Form der nationalen Wirtschaftsplanung unter Beibehaltung des Privateigentums und der marktwirtschaftlichen Ordnung. Je nachdem, ob es sich um eine stärker imperative (befehlende) oder indikative (empfehlende) Planung handelt, werden unterschiedlich durchgreifende Massnahmen eingesetzt (gezielte Information, freiwillige Abstimmung, Staatsausgaben, Anreize, Ge- und Verbote).
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