Pflegepersonalverordnung
In der Gesundheitswirtschaft:
Verordnung mit der offiziellen Bezeichnung „Pflege-Personalregelung“, die die Maßstäbe und Grundsätze zur Ermittlung des Bedarfs an Fachpersonal für den Pflegedienst in Krankenhäusern enthielt. Ausgenommen war die Pflege in Dialyseeinheiten, Intensivabteilungen und in der Psychiatrie. In der Psychiatrie gilt die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV).
Die Pflege-Personalregelung hatte insgesamt nur eine kurze Lebensdauer: Sie wurde am 21. Dezember 1992 zusammen mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) verabschiedet. Mit der Verordnung zur Änderung der Pflege-Personalregelung vom 17. April 1996 wurde die Verordnung im Zusammenhang mit weiteren Kostendämpfungs-Bemühungen für den Krankenhaus-Bereich zunächst für das Jahr 1996 außer Kraft gesetzt. Schließlich wurde ihre Geltung im Zusammenhang mit der Einführung von Fallpauschalen für Kliniken, die dieses Vergütungssystem verwenden, ausgesetzt.
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