Partisan
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] Ursprünglich ist Partisan allgemein der Parteigänger, und dieser Sprachgebrauch hat sich im Englischen und Französischen erhalten. Seit dem 16. Jahrhundert wird jedoch im eingeschränkten Sinne von einem Partisan gesprochen als einem, der gegen feindliche Invasionsheere militärischen Widerstand übt. In politische Theorien fand die Gestalt des Ren Eingang seit 1810: C. von Clausewitz über den Landsturm, d.h. den Volksaufstand gegen die napoleonische Invasion.
[2] Im 20. Jahrhundert verliert der Partisan seinen Ausnahmecharakter, und zwar durch zwei voneinander unabhängige Entwicklungen: die Ideologisierung aller Kriege in ein „revolutionäres“ und ein „konterrevolutionäres“ Lager und eine Entwicklung der Waffentechnik, die die klassische völkerrechtliche Unterscheidung von Kombattanten und Nichtkombattanten im totalen Krieg moderner Prägung hinfällig werden lässt. Dem wird neuerdings durch das Völkerrecht Rechnung getragen: das Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen vom 10.6.1977 regelt, dass auch Pen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, den Schutz der Konvention zur Behandlung der Kriegsgefangenen (3. Genfer Abkommen) geniessen. Indem der Partisan sich im übrigen unerkennbar bewegen kann, nutzt er die Vorteile des Schutzes der Zivilbevölkerung und kann sich so (nach Mao) im Volke wie ein Fisch im Wasser bewegen. Mit dieser völkerrechtlichen Zusatzkonvention ist der Partisan vom Odium des Verbrecherischen befreit worden. So wie die Zivilbevölkerung durch die Totalisierung des Krieges jederzeit unfreiwillig in den Zustand des Kombattanten versetzt werden kann, so kann nun der Partisan als Teil des Volkes jederzeit zum Kombattantentum übergehen. Im Zuge einer möglichen „Weltinnenpolitik“ würde freilich durch ein international kurzgeschlossenes Strafrecht jeder Partisan als Terrorist wahrgenommen und verfolgt werden müssen.
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